Kinder von Hartz-IV-Empfängern haben Anspruch auf eine Bezuschussung von Klassenreisen
Prinzipiell habe Kinder von Hartz-IV-Empfängern den Anspruch auf eine Kostenübernahme von Klassenfahrten, wobei die Bundesländer diesen Anspruch begrenzen können. Da die Hartz-IV-Regelung diese Kosten nicht umfasst, muss auch nicht geleistet werden.
Dies muss dann bis zur finanziellen Obergrenze vom Jobcenter finanziert werden, so lautet jetzt ein Beschluss des Hessischen Sozialgerichtes. Dadurch sollen negative Auswirkungen auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen ihres Schulbesuches verhindert werden.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Jobcenter-muss-fuer-teure-Klassenfahrt-zahlen-article10654356.html Abgerufen am 21. Mai 2013