Kindergeld auch bei Schulung von Erwachsenen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. Mai 2010

Eltern erhalten für ihre Kinder weiterhin Kindergeld, auch wenn sie schon erwachsen sind und sich auf einen Beruf durch eine Schulung vorbereiten. Dies hat das Finanzgericht in Köln in einem Fall entschieden.

Hierbei ging es um eine Schulung einer jungen Frau zur Flugbegleiterin, was aber als Vorbereitung für ihren späteren Job diente. Die junge Frau stand zu dieser Zeit auch in keinem Arbeitsverhältnis und sie hätte auch die Kosten für die Schulung, die über mehrere Wochen ging, zurückzahlen müssen, wenn sie anschließend nicht bei der Fluggesellschaft die Arbeitsstelle bekommen hätte. Das Gericht hat somit die Schulung als Schulausbildung gewertet, bei der die Eltern Anspruch auf Kindergeld haben. Der Fall kann noch zum Bundesfinanzhof weitergereicht werden.