Kindergeld nur für kurze Übergangsfrist

Von Marion Selzer
19. April 2012

Für die Zeit zwischen Schule und dem Zivil- bzw. Wehrdienst haben Jugendliche nur noch für eine Zeit von vier Monaten Anspruch auf Kindergeld. Das hat der Bundesfinanzhof nun entschieden und orientiert sich dabei am genauen Wortlaut des Gesetzes.

Eine Ausnahme hiervon könne nicht gemacht werden. Allerdings spielt diese Regelung nicht mehr lange eine Rolle, weil die Pflicht zum Wehr- oder Zivildienst bereits im letzten Jahr abgeschafft wurde.