Klosprüche sind Chefsache

Ausländerfeindliche Schmierereien auf einer Firmentoilette wurden als unzulässig bewertet

Von Viola Reinhardt
7. Oktober 2009

Ausländische Mitarbeiter in Unternehmen haben das Recht auch auf der Toilette keine Anfeindungen, Diskriminierungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen ertragen zu müssen. Dass Parolen auf den Wänden und Türen von Firmentoiletten zur Chefsache werden können, wurde nun durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt.

In dem voran gegangenen Fall, hatten sich vier türkischstämmige Lagerarbeiter von den Klosprüchen "Ausländer raus, ihr Hurensöhne, Scheiß Ausländer", sowie Hakenkreuze beleidigt gefühlt und ihren Niederlassungsleiter über die Schmierereien informiert. Dieser reagiert allerdings nicht darauf und es kam zum Rechtsstreit, bei dem die Mitarbeiter auf Schadensersatz klagten.

Unzulässige Belästigungen

Zwar wurde kein Schadensersatzgeld von den geforderten je 10.000€ stattgegeben, allerdings gaben die Richter den Klägern recht. Der Senat selbst sah die Schmierereien an den Latrinenwänden als eine unzulässige Belästigung an, doch da der Niederlassungsleiter behauptete, erst im Rahmen des Rechtsstreits die Parolen gesehen und auch gleich entfernt lassen zu haben, konnten die Richter nicht konkret ein feindliches Umfeld innerhalb des Unternehmens feststellen. (Az. 8 AZR 705/08)