Kosten einer medizinisch nicht notwendigen Augen-Laser-Operation werden nicht ersetzt

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
28. Oktober 2009

Aufgrund eines Urteils vom Amtsgericht in München muss eine Krankenversicherung die Kosten einer medizinisch nicht notwendigen Augen-Laser-Operation nicht übernehmen. Bei dem vorliegenden Fall wollte ein Versicherter seine Weitsichtigkeit durch eine Laser-Operation beheben lassen, doch seine private Krankenversicherung lehnte die Kostenübernahme in Höhe von 4.300 Euro ab, so dass es zur Gerichtsverhandlung kam.

Im Prinzip kann sich der Patient zwar von seinem Arzt über verschiedene Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen und entscheiden und muss nicht unbedingt die kostengünstigste wählen, doch sind Behandlungen, bei denen ein höheres Risiko besteht, nicht immer medizinisch nötig.

Nach Meinung der Richter ist aber ein großes Risiko bei den Laser-Operationen vorhanden, was sogar zur Erblindung führen kann, so dass eine Brille bei einer Weitsichtigkeit vollkommen ausreichend ist. Die Richter verglichen eine solche Operation auch mit einer Schönheitsoperation.