Kostenerstattung auch bei Psychotherapeut ohne Kassenzulassung

Von Karla Hettesheimer
12. Januar 2012

Die Dienste eines Psychotherapeuten sind gefragt. Da kann es schon einmal passieren, dass Patienten kurzfristig keinen Termin bekommen. Wer diesen allerdings dringend benötigt, darf sich laut der Bundespsychotherapeutenkammer auch an einen Therapeuten ohne Kassenzulassung wenden.

Um die Kosten allerdings von der Krankenkasse erstattet zu bekommen, ist es wichtig, einige Punkte zu beachten. Die Bundespsychotherapeutenkammer rät, zunächst alle Therapeuten mit Kassenzulassung in der eigenen Umgebung zu kontaktieren. Für eine Kostenübernahme des Besuches bei einem Therapeuten ohne Kassenzulassung, ist ein Nachweis notwendig, dass kein zeitnaher Termin bei einem zugelassenen Therapeuten verfügbar war. Am sichersten geht der Patient, wenn er Datum und Uhrzeit seiner Anfrage schriftlich festhält und sich ebenfalls notiert zu welchem Zeitpunkt er den nächstmöglichen Termin bekommen hätte.

Liegt dieser mehr als drei Monate voraus, gilt er als nicht zumutbar. Kann die Praxis keine qualifizierte Vertretung mit Kassenzulassung empfehlen, darf sich der Patient auch an psychologische Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung wenden. Dieser Therapeut sollte dem Hilfesuchenden unter allen Umständen bestätigen, dass eine Behandlung notwendig ist. Bevor sich der Patient behandeln lässt, muss seine Krankenkasse der Behandlung zustimmen. Nur so ist gewährleistet, dass die anfallenden Kosten erstattet werden. Laut der Bundespsychotherapeutenkammer herrschte derzeit einen Mangel an Psychotherapeuten mit Kassenzulassung.