Kostenerstattung bei Flugverspätung

Mann bekommt für fünfstündige Flugverspätung Anspruch auf 600 Euro Ausgleichszahlung zugesprochen

Von Marion Selzer
21. November 2011

Wer länger als drei Stunden auf seinen Flug warten muss, der hat nach europäischem Recht einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro. In dieser Zahlung sind dann allerdings auch bereits Kosten für eventuelle Unterkünfte enthalten. Wie die Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" mitteilt, hat nur derjenige dann noch ein zusätzliches Recht auf Schadensersatz, wenn die Unkosten mit der Ausgleichszahlung nicht abgedeckt werden können.

Fünfstündige Verspätung ist als Nichtbeförderung zu werten

Das Amtsgericht Frankfurt hatte über den Fall eines Mannes zu entscheiden, der bei seinem Flug nach Fort Lauderdale über Philadelphia erst fünf Stunden verspätet losfliegen konnte und dann seinen Anschluss in Philadelphia verpasste. Daraufhin musste sich der Kläger eine Unterkunft suchen, sich verpflegen und konnte seine Reise erst am darauf folgenden Tag fortsetzen.

Das Gericht entschied, dass eine fünfstündige Verspätung als Nichtbeförderung zu werten sei und gab dem Kläger einen Anspruch auf 600 Euro. Seine Forderung auf 464 Euro Schadensersatz seinen durch diesen Betrag dann allerdings auch abgedeckt.