Krankenkasse muss Kosten für eine Lichtsignalanlage für Hörgeschädigte bezahlen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
7. Mai 2010

Wie das Bundessozialgericht in Kassel entschieden hat, müssen Krankenkassen die Kosten für eine Lichtsignalanlage in der Wohnung von schwer Hörgeschädigten übernehmen. Bei einer solchen Lichtsignalanlage werden die akustischen Signale einer Türklingel in optische Signale umgesetzt, damit diese Betroffenen erkennen können, wenn Besucher an der Tür sind.

Bei dem vorliegenden Fall hatte eine Frau bei ihrer Krankenkasse, nachdem auch der Arzt dies verordnet hatte, einen Kostenvoranschlag für den Einbau vorgelegt, doch die Kasse (AOK) lehnte den Leistungsantrag ab. So kam also der Fall zum Bundessozialgericht, das einerseits feststellte, dass behinderte Menschen im Allgemeinen auch einen Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmittel haben, was die Kassen bezahlen müssen, zum Zweiten, dass es sich, bei dem Einbau einer Lichtsignalanlage, um keine Verbesserung der Wohnung handelt, denn sonst käme dafür die Pflegekasse auf, die dann die Pflegebedürftigkeit vorher feststellen müsste.