Krankmeldung nach Streit - Arbeitgeber darf nicht kündigen

Von Dörte Rösler
15. September 2014

Dass ein Mitarbeiter sich nach Konflikten mit dem Arbeitgeber krankmeldet, kommt öfter vor. Der Chef darf dann aber nicht einfach kündigen. Auch wenn er vermutet, dass sein Angestellter in Wirklichkeit gesund ist, verstößt eine Kündigung gegen das Maßregelungsverbot. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden.

Im verhandelten Fall hatte eine Arzthelferin ihren Chef Mitte Dezember in einem längeren Gespräch um die Kündigung gebeten. Diesem Wunsch wollte der Arzt wegen der schwierigen Personalsituation über Weihnachten jedoch nicht nachkommen. Daraufhin meldete sich die Angestellte für 20 Tage krank.

Chef darf nicht über Gesundheitszustand der Mitarbeiter urteilen

Noch am gleichen Tag schickte der Arzt ihr eine fristlose Kündigung. Als Grund gab er an, die Frau sei wenige Stunden noch bei voller Gesundheit gewesen und habe auch kein körperlichen Beschwerden erwähnt. Die Arzthelferin wiederum reagierte mit einer Kündigungsschutzklage und das mit Erfolg.

Die Berliner Arbeitsrichter erklärten die Kündigung für wirkungslos. Ein Arbeitgeber dürfe seine Angestellten nicht benachteiligen, wenn sie ihr gesetzliches Recht auf Krankmeldung ausüben. Zudem könne selbst ein medizinisch geschulter Chef nicht über den Gesundheitszustand seiner Mitarbeiter urteilen. Das dürfe nur der behandelnde Arzt.