Kreditkarten-Betrug: Bank muss Beweise erbringen

Von Ingo Krüger
26. September 2012

Gute Nachricht für Verbraucher: Nach einem Urteil des Amtsgerichts München muss zunächst die Bank beweisen, dass bei einer missbräuchlichen Kreditkartenabbuchung ein Verschulden des Kunden vorliegt. Das Geldinstitut muss aufzeigen, dass entweder das Kreditkartengeschäft von dem Kunden getätigt wurde oder dass er für den Missbrauch der Kreditkarte die Verantwortung trägt. Ist der Bank dies nicht möglich, so die Richter, müsse sie dem Kunden den abgebuchten Geldbetrag erstatten.

Ein Geldinstitut darf nicht aufgrund von Behauptungen die Erstattung eines Betrages unterlassen. Es müssen Beweise vorliegen, dass ein Kunde bei der Aufbewahrung seiner Karte die erforderliche Sorgfalt habe vermissen lassen. Auch das Einkaufen bei denselben Zahlungsempfängern sei kein Verdachtsmoment, selbst wenn es nach dem Auswechseln der Kreditkarte zu einem neuerlichen Betrug gekommen sei, so das Amtsgericht. Die Bank stehe in der Pflicht, darzustellen, wie sich die betrügerische Datenübermittlung abgespielt haben soll. Das gleiche gilt für die Beschuldigung, der Computer eines Kunden sei von einem Virus verseucht gewesen.

Mangelnde Sicherheitsvorkehrungen bei der Bank, urteilten die Münchner Richter, dürften nicht zu Nachteilen der Kunden ausgelegt werden.