Krise in Griechenland - bei Reisemängeln bekommen Urlauber ihr Geld zurück
Bei einer weiteren Zuspitzung der Krise könnte es zu folgenden Engpässen kommen
Aktuell müssen Urlauber in Griechenland kaum Einschränkungen hinnehmen. Im Gegenteil: in Athen und anderen Städten fahren Busse und Bahnen umsonst. Wenn sich die Krise weiter zuspitzt, könnte es jedoch zu Engpässen kommen, etwa bei
- Bargeld,
- Essen und
- Service.
Bei diesen Reisemängeln gibt es Geld zurück.
Leere Geldautomaten
Derzeit können ausländische Touristen noch Geld vom Bankautomaten abheben. Das Limit von 60 Euro pro Tag gilt nur für Einheimische. Sollten die EU-Partner den Griechen eine Abfuhr erteilen, würde sich die Situation aber verschärfen: den Banken geht das Bargeld aus, sodass auch Reisende keine Euro mehr bekommen. Das kann die Urlaubsfreude trüben, ist aber kein Reisemangel.
Knappes Essen im Hotel
Bei einer Pauschalreise gehört das Essen zu den gebuchten Leistungen. Aufgrund der Kapitalverkehrskontrollen haben Hoteliers jedoch Probleme, viele Lebensmittel frisch zu beschaffen. Wenn sich die Menge oder Qualität der Speisen deutlich ändert, ist das ein Reisemangel. Bevor Urlauber den Reisepreis mindern können, müssen sie allerdings die Reiseleitung auffordern, den Mangel zu beheben.
Bleibt das Buffet weiterhin mager bestückt, ist eine Erstattung möglich. Bei All-Inclusive-Urlaub mit ausgedünntem Speiseplan können Reisende bis zu 10 Prozent des Preises zurückverlangen.
Personal kann nicht bezahlt werden
Sollte der Zahlungsverkehr weiterhin beschränkt bleiben, können auch die Gehälter nicht mehr fließen. Im Extremfall erscheinen dann Koch, Kellner und Reinigungspersonal nicht mehr zur Arbeit. Wenn der Service und Komfort im Hotel erheblich beeinträchtigt ist, kann Urlauber bis zu 20 Prozent seines Reisepreises zurückfordern.
Manche Hoteliers haben deshalb bereits angekündigt, ihr Personal teilweise bar zu entlohnen. Zudem dürften nur wenige Mitarbeiter in der Krise auf einen Job verzichten, bei dem sie mit dem Trinkgeld zumindest etwas Bares bekommen. Wer den Griechen helfen möchte, zeigt sich deshalb extra spendabel.
Krise lähmt öffentliches Leben
Dass Streiks das öffentliche Leben lahmlegen können, wissen auch Deutsche. Die Bahn hat erst jüngst viele Reisende ausgebremst. Wenn sich die Krise in Griechenland weiter zuspitzt, ist jedoch ein umfassender Stillstand denkbar: Busse und Bahnen könnten ebenso betroffen sein wie Geschäfte, Banken und alle öffentlichen Einrichtungen.
Ist die Reise um ein Drittel entwertet, können Urlauber einen erheblichen Mangel geltend machen und kostenlos ihren Vertrag kündigen. Wie beim ausgedünnten Speisezettel gilt aber auch hier: zunächst muss der Veranstalter die Gelegenheit haben, den Mangel zu beseitigen. Bei einem zweiwöchigen Urlaub wäre eine Frist von drei Tagen angemessen.
Außerdem sollten Reisende sich eine Kündigung und Heimreise gut überlegen. Im Zweifel müssen sie vor Gericht nachweisen, dass der Mangel tatsächlich einen Drittel des Reisepreises ausmachte. Der sichere Weg wäre, erst nach der regulären Rückkehr einen Anspruch auf Preisminderung geltend zu machen. Die gesetzliche Frist dafür beträgt vier Wochen.
Passend zum Thema
- Reiselust der Deutschen trotz Krisen ungebrochen
- Immer mehr Besucher aus dem Ausland: Krisenland Spanien freut sich über Touristen-Rekord
- Urlaub in Griechenland - könnte ein Staatsbankrott die Erholung vermiesen?
- Deutsche Urlauber sollen Griechenland retten: 500 Euro für die Reisekasse vom Staat
- Urlaubsstimmung ungebrochen - Griechenland lockt wieder mehr Touristen an
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Diese-Rechte-haben-Griechenland-Urlauber-article15462221.html Abgerufen am 9. Juli 2015