Kroaten in Frankreich klagten gegen Bob Dylan: Richterin wies Klage zurück

Von Ingrid Neufeld
18. April 2014

Eine Gruppe von Kroaten hatte in Frankreich gegen den Sänger Bob Dylan geklagt, da dieser öffentlich Kroaten mit Nazis und Mitglieder vom Ku-Klux-Klan gleichgesetzt hätte.

Die Richterin gab der Klage nicht statt. Sie verwies darauf, das Interview mit Dylan nicht für die französischen Ausgabe des Magazins "Rolling Stone" bestimmt gewesen wäre. Es war für die US-Ausgabe vorgesehen. Um Dylan zu belangen, hätte ihm nachgewiesen werden müssen, dass er mit der Veröffentlichung des Interviews in der französischen Ausgabe einverstanden gewesen wäre.

Das Interview war im Oktober 2012 erschienen. Dylan hat sich dabei über den Rassismus in der USA ausgelassen und die Judenverfolgung im Dritten Reich mit dem Streit zwischen Serben und Kroaten in Beziehung gesetzt. Wörtlich sagte er: "Wenn du Ku-Klux-Klan-Anhänger als Vorfahren hast, spüren Schwarze das, sogar heute noch. Genauso wie Juden Nazi-Blut und die Serben kroatisches Blut spüren können."

Der Rat der Kroaten in Frankreich zeigte sich empört und klagte, was jetzt allerdings zurückgewiesen worden war. Auf Anordnung der Richterin wird jedoch jetzt der Herausgeber des französischen "Rolling Stone" wegen "Anstachelung zu Hass" und "öffentlicher Verleumdung" strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.