Kündigung des Mietvertrages bei falscher Einkommensangabe rechtens
Jeder Vermieter wünscht sich zuverlässige Mieter, die pünktlich zahlen und das Wohneigentum pflegen. Das Einkommen eines potentiellen Mieters ist deswegen eine wichtige Orientierung für Wohnungs- oder Hausbesitzer. So wichtig, dass das Amtsgericht Leer jetzt urteilte, dass eine vorsätzliche Lüge eines Mieters über seine tatsächlichen Einkommensverhältnisse den Mietvertrag unter Umständen rückwirkend ungültig macht.
Im konkreten Fall hatte ein Vermieter einen abgeschlossenen Mietvertrag angefochten, weil sich sein Arbeitslosengeld 2 beziehender Mieter als IT-Profi ausgegeben hatte. Dieser wiederum bestritt den Sachverhalt und versuchte die Herausgabe des Wohnungsschlüssels per einstweiliger Verfügung zu erzwingen.
Vor Gericht konnte dem Mieter jedoch nachgewiesen werden, dass er darüber hinaus bei Vertragsabschluss die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verschwiegen hatte. Das Amtsgericht hielt dies für eine arglistige Täuschung und gab dem Vermieter Recht.