Gesetzentwurf zur Mietbremse - Preise bei Wiedervermietung werden gedeckelt

Von Dörte Rösler
24. März 2014

Bundesjustizminister Heiko Voss hat einen Gesetzesentwurf für die Deckelung der Mietpreise vorgelegt. Preissprünge bei Wiedervermietungen sollen so verhindert werden. In boomenden Ballungszentren waren die Preise für neue Mieter bis zu 40 Prozent gestiegen. Sollte das Gesetz in der bestehenden Fassung verabschiedet werden, dürfen Vermieter maximal zehn Prozent mehr als die örtliche Vergleichsmiete verlangen.

Wo gilt die Mietpreisbremse?

Die Immobilienwirtschaft hatte die Einführung einer Mietbremse stark kritisiert. Als Entgegenkommen für Vermieter und Unternehmen soll die Deckelung deshalb nur in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten. Neubauten und frisch sanierte Wohnungen sind generell ausgenommen von der Regelung. Hier dürfen Vermieter weiterhin so viel kassieren, wie der Markt hergibt.

Was passiert mit der Maklercourtage?

Wohnungssuchende profitieren zudem von einer Neuregelung bei der Maklercourtage. Im Zuge der Mietrechtsreform wird das Besteller-Prinzip eingeführt: wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat, muss er auch selbst die Courtage zahlen. Bis das Gesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet ist, können jedoch noch einige Monate vergehen. Geplant ist ein Inkrafttreten im Jahr 2015.