Kündigung wegen Facebook-Beleidigung nicht immer rechtens

Von Dörte Rösler
18. Oktober 2013

Eine Beleidigung des Arbeitgebers in sozialen Netzwerken wie Facebook kann zur Kündigung führen. Sie muss es aber nicht. Im Fall eines Mediengestalters hat das Hessische Landesarbeitsgericht die fristlose Kündigung für unzulässig erklärt. Der Mann war bereits seit 28 Jahren in der Firma beschäftigt und hat sich beim Chef für die beleidigenden Äußerungen entschuldigt.

In der Sache gaben die Juristen dem Arbeitgeber recht. Kein Vorgesetzter muss sich als "asozialer Gesellschafter" titulieren lassen, und auch die Bemerkung "ich kotze gleich" stellt eine grobe Beleidigung dar.

Zugunsten des Beschäftigten werteten die Richter jedoch, dass der Mann schwerbehindert ist. Außerdem habe er nicht gewusst, dass es sich bei der Facebook-Seite um eine offene Gruppe handelte, deren Beiträge für jedermann sichtbar seien. Als ihm dies klar wurde, versuchte er nach eigenen Angaben sofort den Eintrag zu löschen.