iPad auf Weihnachtsfeier - nur für Anwesende

Von Dörte Rösler
5. November 2013

Betriebliche Weihnachtsfeiern sind nicht jedermanns Sache. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht deshalb nicht. Der Arbeitgeber darf die Anwesenden aber mit Geschenken belohnen. Wer dem Fest fernbleibt, geht dann leer aus. Nach einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Köln hat er auch keinen Anspruch auf nachträgliche Bescherung.

Im verhandelten Fall hatte der Arbeitgeber auf der Weihnachtsfeier unangekündigt ein iPad Mini an jeden Anwesenden verteilt. In den Vorjahren war die Teilnahme am Fest eher bescheiden gewesen, so dass der Boss das Engagement der Erschienenen diesmal besonders würdigen wollte.

75 von 100 Angestellten kam so in den Genuss des rund 400 Euro teuren Tablets. Ein Kollege, der zum Zeitpunkt der Sause krankgeschrieben war, ging vor Gericht und forderte Gleichbehandlung.

Die Kölner Richter entschieden anders. Die iPads seien keine Vergütung für geleistete Arbeit gewesen, sondern eine freiwillige Belohnung für diejenigen Mitarbeiter, die sich auch außerhalb der Arbeitszeit engagieren.

Gegen dieses Urteil hat der unterlegene Kläger Berufung eingelegt. Das Warten auf die Bescherung bleibt also spannend.