Kündigungsschutz beim Verkauf der Wohnung - es kommt auf die Formulierung im Mietvertrag an

Von Dörte Rösler
18. Oktober 2013

Eine Kündigungsschutzklausel im Mietvertrag gibt ein beruhigendes Gefühl. Beim Verkauf der Wohnung sollten Mieter sich aber nicht allzu sicher fühlen. Wenn die Klauseln ungenau formuliert sind, kann der neue Eigentümer eventuell kündigen.

In einem konkreten Fall hatten die neuen Hausbesitzer einer Mieterin gleich zwei Kündigungen geschickt. Beide mit unterschiedlichen Argumenten. Eine Kündigung nach Paragraph 573 wies der Bundesgerichtshof zurück. Da der Mietvertrag in seiner Schutzklausel eine Kündigung "aus berechtigtem Interesse" erlaubt, könnte eine Kündigung wegen Eigenbedarfs jedoch erfolgreich sein.

Dies soll in der Sache nun erneut vom Landgericht geprüft werden.