Künstliche Befruchtung kann man nun von der Steuer absetzen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
21. Juni 2010

"Außergewöhnliche Belastungen" sind der Schlüssel, um die künstliche Befruchtung steuerlich absetzen zu können. Dazu gab es einen Gerichtsbeschluss beim Finanzgericht Niedersachsen (FG Niedersachsen, Az: 9 K 231/07).

Ein Ehepaar hatte geklagt, da das erste Finanzgericht die Aufwendungen nicht absetzen wollte. Der Mann war von nicht operiertbarer organisch bedingter Unfruchtbarkeit betroffen. Deshalb konnte er selbst nicht auf normalem Wege Nachwuchs zeugen. Die Alternative für das Paar hieß Fremdsamen.

Dieser Fall stellte eine Heilmaßnahme dar. Die Kosten dafür sind - dem Steuerrecht folgend - "zwangsläufig" entstanden, weshalb sie auch abgesetzt werden können.