Kuriose Klage in Koblenz: Ärzte müssen keine Fachausdrücke verwenden

Eine Frau aus Koblenz zog nun, aufgrund eines fehlenden Fachbegriffs, gegen ihren Arzt vor Gericht

Von Nicole Freialdenhoven
28. November 2014

Normalerweise beschweren sich Patienten darüber, dass Ärzte in Gesprächen zu viele unverständliche Fachausdrücke verwenden. Das gegenteilige Problem hatte nun eine Frau aus Koblenz, die ihre Ärzte sogar vor den Richter zerrte, weil sie einen bestimmten Fachbegriff nicht verwendet hatten und sie sich "unzureichend aufgeklärt" fühlte.

Schadenersatzforderung

Anlass des Ärgers war die Implantation eines Port-Katheters nach einer Brustkrebsdiagnose. Infolge einer Chemotherapie kam es im Bereich des Katheters zu einem sogenannten Paravasat, d.h. es trat Flüssigkeit in das umliegende Gewebe aus, welches daraufhin abstarb und entfernt werden musste.

Die Frau war der Ansicht, dass sie über die Risiken eines Paravasats nicht ausreichend aufgeklärt worden war und verlangte Schadenersatz.

Verwendung von Fachbegriffen nicht zwangsläufig

Die Richter des Oberlandesgerichtes Koblenz wiesen die Klage ab: Im Aufklärungsbogen, den die Frau unterzeichnet hatte, war auf die Gefahr von Blutungen in das tiefer liegende Gewebe hingewiesen worden.

Weiterhin hatte der Arzt das Risiko austretender Infusionsflüssigkeit und damit verbundene Gewebeschäden im Aufklärungsgespräch erwähnt. Dass er dabei das Wort "Paravasat" nicht ausdrücklich erwähnt hatte, spielte letztendlich keine Rolle.