Unseriösen Geschäftemachern am Telefon und im Internet drohen höhere Strafen

Von Dörte Rösler
15. Oktober 2013

Wer von unerwünschten Werbeanrufen belästigt wird, kann ab sofort klagen. Am Mittwoch trat ein umfassendes Gesetzespaket zum Schutz vor Telefonwerbung, überzogenen Abmahnungen und dubiosen Inkasso-Praktiken in Kraft. Unseriöse Geschäftemacher müssen künftig bis zu 300.000 Euro Strafe zahlen. Am Telefon geschlossene Gewinnspielverträge haben keine Gültigkeit.

Private Nutzer können sich auch im Internet sicherer fühlen. Illegale Downloads sind zwar immer noch mit Strafen belegt, die Kosten für Abmahnungen wurden jedoch gedeckelt. Anwaltsbüros dürfen jetzt höchstens 147,56 Euro für die erste Abmahnung verlangen.

Wenn weitere undurchsichtige Forderungen kommen, lassen sich Bußgelder gegen die Inkasso-Firmen durchsetzen. Statt maximal 5.000 Euro müssen unseriöse Abmahner mit Strafen bis zu 50.000 Euro rechnen. Dieser Teil des Gesetzespaketes greift allerdings erst ab November 2014.