Laienprivileg und Pressefreiheit für Blogger

Von Ingo Krüger
24. Oktober 2013

Auch wer einen Blog betreibt, darf nicht alles schreiben, was er möchte. Zwar gilt für Blogger das sogenannte Laienprivileg, das besagt, dass sich "Laien" auf unwidersprochene Presseberichte berufen können. Doch sollten Tatsachenbehauptungen nicht mehr aktuell, sondern überholt sein, so können Blogger zur Unterlassung oder zum Widerruf verurteilt werden. Allerdings ist eine presserechtliche Einstufung von Blogs bislang noch nicht erfolgt.

Trotz des Rechts auf freie Meinungsäußerung sind beleidigende Aussagen nicht erlaubt. Auch wer in seinem Blog zum Boykott eines Unternehmens auffordert, kann unter bestimmten Voraussetzungen dafür haftbar gemacht werden. Sollte sich jemand von dem Inhalt eines Blogs in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen, kann er gegebenenfalls Unterlassungsansprüche anmelden.

Blogger haben dann am wenigsten zu befürchten, wenn sie sich an der Arbeitsweise von Journalisten orientieren. Das heißt, wörtliche Zitate korrekt wiederzugeben und indirekte richtig in eigenen Worten zu erklären, so dass der Sinn gewahrt bleibt. Kommentare dürfen nicht ausfallend formuliert sein. Bevor Blogger Tatsachenbehauptungen aufstellen, sollten sie genau prüfen, ob diese noch aktuell sind.

Weitere Auskünfte erteilt dazu auch der Deutsche Presserat.