Langjährige Mitarbeiter genießen besonderen Kündigungsschutz

Von Frank Sprengel
5. April 2013

Laut eines Urteilsspruchs des Frankfurter Landesgerichts dürften langjährige Mitarbeiter nicht ohne Weiteres wegen krankheitsbedingter Fehltage gekündigt werden. Dies gelte selbst dann, wenn die gesundheitliche Zukunftsprognose negativ ausfallen würde.

Diesem Urteil ging voraus, dass eine Postangestellte nach 16 Jahren Berufstätigkeit fristlos gekündigt wurde. Grund für die Kündigung war, dass die Frau in den letzten zweieinhalb Jahren, in denen sie nur noch als Teilzeitkraft tätig war, aufgrund gesundheitlicher Probleme etwa 80 Tage pro Jahr von der Arbeit fernblieb. Nach Auffassung des Postunternehmens wären weitere Lohnfortzahlungen, deren Kosten sich bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits auf circa 11.000 Euro belaufen hätten, schlichtweg unzumutbar gewesen.

Das Gericht vertrat hingegen die Ansicht, dass der besagte Zeitraum von zweieinhalb Jahren in keiner Relation zur 16-jährigen Betriebsangehörigkeit stünde, weshalb die Interessenabwägung definitiv zum Vorteil der Angestellten hätte ausfallen müssen. Zudem wäre es Aufgabe des Arbeitgebers gewesen, die Angestellte nach Möglichkeit wieder in den Betrieb einzugliedern. Ungeachtet dessen sei es unmöglich, den weiteren Krankheitsverlauf verbindlich zu prognostizieren.