Langzeitfolgen von Brustkrebs - geheilt und trotzdem nicht gesund
Nach einer Brustkrebsbehandlung gelten viele Frauen als geheilt - doch das Leiden geht häufig weiter. Typische Symptome sind Schmerzen, Schlafstörungen und Wechseljahresbeschwerden. Auch die psychologischen Behandlungen steigen auf mehr als das Doppelte an.
Eine der Ursachen für die unerwünschten Spätwirkungen könnte in standardisieren Therapieleitlinien liegen. Statistisch gesehen verbessern diese zwar die Erfolge der Krebstherapie, doch Patientinnen erhalten häufig eine Behandlung, die für ihren individuellen Fall nicht zwingend erforderlich wäre. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Koblenzer Instituts für Versorgungsforschung in der Onkologie.
Jüngere leiden mehr
In der Vergangenheit nahm man an, dass ältere Frauen die Krebstherapie weniger gut vertragen als jüngere. Aktuelle Studien belegen jedoch das Gegenteil. Bei Patientinnen unter 50 Jahren leidet jede dritte unter Schmerzen und einer eingeschränkten Beweglichkeit von Arm und Schulter.
Auch Hitzewallungen, Probleme mit dem Körperbild und kognitiven Einschränkungen wie Vergesslichkeit oder Konzentrationsschwäche betreffen gehäuft jüngere Frauen. Neurologisch lassen sich die kognitiven Störungen jedoch oft nicht bestätigen.
Psychische Schäden durch Brustkrebstherapie
Doch noch Jahre nach Heilung lässt sich bei Brustkrebspatientinnen eine erhöhte Angstrate feststellen. Das Vertrauen in den eigenen Körper ist häufig zerstört. Die unmittelbar nach der Diagnose und Therapie ansteigenden Depressionswerte normalisieren sich dagegen schneller.
Auf die Beziehung zum Partner hat die Krebserkrankung einen weniger starken Einfluss. 75 Prozent der befragten Frauen meinten, ihre Partnerschaft habe sich nicht verändert, zwölf Prozent empfanden sogar eine stärkere Verbindung. Ebenso viele gaben jedoch an, dass sich die Beziehung verschlechtert habe. Auch hier waren Jüngere stärker betroffen.
Quelle
- http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/brustkrebs-experten-fordern-bessere-nachsorge-a-986170.html Abgerufen am 30. September 2014