Liste mit Berufskrankheiten wird länger

Von Ingo Krüger
23. Januar 2012

Zuwachs bei den Berufskrankheiten? Der Ärztliche Sachverständigenbeirat beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) hat angeregt, zwei neue Leiden als Berufskrankheiten zu akzeptieren: das Carpaltunnelsyndrom (CTS), eine Nervenschädigung im Handgelenk, sowie den berufsbedingten Kehlkopfkrebs.

Zu den Berufskrankheiten zählen alle Erkrankungen, die durch die versicherte berufliche Tätigkeit entstanden sind. Zu ihnen zählen Schwerhörigkeit durch Arbeitslärm, Hautkrankheiten, Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats sowie Leiden durch anorganische Stäube (Asbestose und Silikose). In jedem Jahr bekommen in den deutschsprachigen Ländern über 20.000 Menschen eine dieser Berufskrankheiten. Sie erhalten Rehabilitationsmaßnahmen und eine finanzielle Entschädigung von der Unfallversicherung.

Das Carpaltunnelsyndrom entsteht bei Arbeitnehmern, deren Handgelenke eine große Belastung aushalten müssen. Gemeint sind sich wiederholende Tätigkeiten oder der dauerhafte Umgang mit vibrierenden Geräten, so etwa bei Forstarbeitern. Berufsbedingter Kehlkopfkrebs kann sich bilden, wenn Personen Luft mit schwefelsäurehaltigen Aerosolen einatmen. Dies kann vor allem in Betrieben passieren, die Reinigungsmittel, Ethanol und Isopropanol herstellen.

Die Entscheidung über die Anerkennung als Berufskrankheit fällen gewerbliche Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Ausschlaggebend ist, dass die Erkrankung in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.