Lohnsteuerdaten werden künftig elektronisch verwaltet
Die Arbeitgeber können die Lohnsteuerdaten ab diesem Jahr beim Finanzamt elektronisch abrufen, während es ab kommenden Jahr auch für alle Angestellten verbindlich wird. Da die Daten allerdings nicht immer richtig sind, weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin die Steuerzahler auf eine Überprüfung ihres persönlichen Profils hin.
Das neue Verfahren namens ELStAM erfasst dabei die persönlichen Daten, welche sich auf die zu zahlenden Steuern auswirken. Neben der Religionszugehörigkeit sowie dem Familienstand und der Steuerklasse gehören auch die Freibeträge sowie die Zahl der Kinder dazu.
Das Bundeszentralamt für Steuern erhält die Datensätze von den Finanzämtern sowie Gemeinden und stellt diese anschließend den Arbeitgebern für deren Lohnbuchhaltung zur Verfügung.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Steuerzahler-sollten-Daten-pruefen-article10253566.html Abgerufen am 8. März 2013