Loveparade: Anwältin verklagt Geschäftsführer Rainer Schaller

Von Dörte Rösler
3. Dezember 2013

Im Sommer 2010 starben bei der Loveparade in Duisburg 21 Menschen, Hunderte wurden schwer verletzt. Im Strafverfahren, das im Januar 2013 beginnen soll, kann der Geschäftsführer des Veranstalters Lovapent jedoch nicht belangt werden. Kurz vor Ende der Verjährung will eine Anwältin deshalb Rainer Schaller in einem Zivilprozess zur Rechenschaft ziehen. Im Namen von 30 Mandaten klagt sie auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Strafrechtlich kann Rainer Schaller für die mangelnde Sicherheitsplanung bei der Loveparade nicht zur Verantwortung gezogen werden. In seiner Zeugenaussage hatte er erklärt, dass er mit der praktischen Durchführung der Veranstaltung nicht betraut war. Rechtsanwältin Bärbel Schönhof wirft dem Geschäftsführer jetzt genau diese Unwissenheit vor. Als Veranstalter hätte er sich darüber informieren müssen, welche Risiken seine Firma eingeht.

Die Lovapent hatte die Loveparade für insgesamt sieben Millionen Euro versichert. Die Vergleichsangebote der Versicherung AXA betragen daher durchschnittlich nur wenige Tausend Euro. Viel zu wenig, um die Ansprüche aller Opfer zu befriedigen. Viele mussten teure Operationen über sich ergehen lassen und leiden noch heute unter der Folgen der Katastrophe. Anwältin Schönhof fordert für ihre Mandanten je 100.000 Euro.