Mängel medizinischer Implantate werden in Deutschland nicht zentral erfasst
Implantate werden in Deutschland zwar vor Zulassung geprüft, nicht jedoch ihre dauerhafte Leistung
Für Implantate wie Gelenkprothesen oder Herzschrittmacher besteht nach Meinung von Experten in Deutschland eine Sicherheitslücke.
Zwar dürfen sie nur nach technischen Überprüfungen, zum Beispiel durch den TÜV, eingesetzt werden. Aber: "Ob die Medizinprodukte im Körper tatsächlich dauerhaft das leisten, was sie versprechen, muss zum Zeitpunkt der Zulassung nicht belegt sein", kritisiert Professor Jürgen Windeler, leitender Arzt beim Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), in der "Apotheken Umschau".
Katalogisierung eingesetzter Implantate zur besseren Überprüfung
Er und andere Experten für Medizinprodukte fordern deshalb ein bundesweites Verzeichnis nach schwedischem Vorbild. Dort wird seit 1979 jeder Einsatz eines Implantats dokumentiert. So wird etwa erfasst, ob bestimmte Hüftgelenksprothesen sich häufiger als üblich lockern.
"Dort ist die Zahl der `Reparatureingriffe´ deutlich gesunken", sagt Windeler. Professor Ulrich Gassner, Direktor der Forschungsstelle für Medizinproduktrecht an der Universität Augsburg, unterstützt Windelers Forderung.
Er beruhigt zugleich die Patienten: Das deutsche Prüfsystem vor der Markteinführung sei sehr gut. "Es geht um die Kopplung der technischen Daten mit denen der Patienten", erklärt Gassner.