Manipulation bei Organ-Transplantationen

Von Marion Selzer
10. August 2012

Immer häufiger kommt es vor, dass Spenderorgane nicht an die Menschen, die auf der Warteliste ganz oben stehen, vermittelt werden, sondern in einem sogenannten beschleunigten Verfahren anderweitig eingesetzt werden. Diese Ausnahmereglung gilt dann, wenn der Spender des Organs gesundheitlich vorbelastet oder bereits in die Jahre gekommen ist. Denn dann lehnen viele Kliniken das Spenderorgan ab und es kann an fernab der Warteliste vermittelt werden.

Entscheidungsbefugt ist dann die Klinik, in der das Organ entnommen wurde. Leider kam es in letzter Zeit mehrmals dazu, dass Ärzte ihren Spenderpatienten einen schlechteren Gesundheitszustand attestierten, als er der Realität entsprach. Dies taten sie, um das Organ nach eigenem Ermessen einsetzen zu können. Politiker fordern daher mehr Transparenz bei der Transplantation im beschleunigten Verfahren.