Medikamente gegen vorzeitige Wehen dürfen nur noch selten vergeben werden
Bei jeder Schwangerschaft gibt es diverse Risiken für Mutter und Kind. Nicht selten kommt es beispielsweise vor, dass die Wehen zu früh einsetzen und der Embryo eigentlich noch keine neun Monate im Mutterleib war.
Wehenhemmende Mittel dürfen nun höchstens 48 Stunden eingenommen werden
Um den Zeitpunkt der Geburt künstlich ein wenig nach hinten zu verschieben, setzen Ärzte sogenannte Tokolytika ein. Dies sind Medikamente, die bereits bestehende Wehen wieder hemmen sollen. Bis vor Kurzem wurden diese Mittel recht häufig bei der Geburtshilfe eingesetzt, doch dies hat sich nach einer aktuellen Empfehlung nun verändert.
Die zu den Beta-Agonisten zählenden Wirkstoffe werden nun nicht mehr einfach so vergeben, sondern nur noch unter recht strengen Auflagen. Die Vergabe an die Schwangeren ist ab sofort auf einen maximalen Zeitraum von 48 Stunden beschränkt. Länger als zwei Tage dürfen die wehenhemmenden Medikamente also nicht mehr eingenommen werden.
Teilweise lebensbedrohende Nebenwirkungen bei wehenhemmenden Medikamenten
Da die Mittel jedoch nur je Einnahme von kurzer Wirkung sind, kann die Entbindung nun also nur noch für einen recht kurzen Zeitraum hinausgezögert werden. Zudem müssen die Frauen sich zwischen der 22. und der 37. Schwangerschaftswoche befinden, damit sie die Medikamente bekommen.
Die EMA, die Europäischen Arzneimittel-Agentur, hatte diese Maßnahme aber aus Gründen der Gesundheit für notwendig erachtet und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat entsprechend reagiert. Die Medikamente haben laut mehrerer Studien teilweise lebenbedrohende Nebenwirkungen und daher stehe der Nutzen nicht in einer sinnvollen Relation zu den Risiken. Dies gilt sowohl für die oral einzunehmenden Tabletten, als auch für die Zäpfchen, die rektal eingeführt werden.
Einnahme nur unter strenger Kontrolle des behandelnden Frauenarztes
Auch bei der kurzfristigen Vergabe darf diese nur unter der strengen Kontrolle des behandelnden Frauenarztes erfolgen. So möchte man auch eventuellen Missbrauch vorbeugen.
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Quelle
- http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/56040/Tokolytika-Kontraindikationen-fuer-Partusisten Abgerufen am 8. Oktober 2013