Mehr als Romantik: Heiraten hat auch pragmatische Gründe

Steuerliche und finanzielle Gründe für eine Heirat

Von Cornelia Scherpe
9. Oktober 2015

Das berühmte Ja-Wort ist mit Freudentränen von Verwandten und ganz großen Gefühlen des Brautpaares verbunden. Selbstverständlich spricht überhaupt nichts dagegen und eine Hochzeit sollte der schönste Tag im Leben sein. Das Heiraten in Deutschland hat aber darüber hinaus auch weitere und ganz pragmatische Vorteile.

Viele Paare, die auch ohne Hochzeit glücklich wären, denken über den Gang zum Standesamt nach, um damit rechtliche und steuerliche Vorteile zu haben.

Steuerliche und finanzielle Vorteile einer Heirat

Eine Ehe lohnt sich für alle Lebensgemeinschaften, in denen der eine Partner deutlich weniger als der andere verdient. Hier greift das "Splitting", bei dem dank einer gemeinsamen Steuerveranlagung das Einkommen beider zusammengerechnet wird. Diese Summe wird halbiert und bildet die Grundlage zur gemeinsamen Einkommenssteuer. Diese Steuersumme wird verdoppelt und bringt so für den besser verdienenden Partner einer deutliche Steuererleichterung.

Durch den gemeinsamen Haushalt profitiert das Paar gemeinsam davon. Unabhängig vom Splitting ändert sich durch das Ja-Wort auch die Steuerklasse. Die Steuerklasse I für Singles fällt weg und verschiedene Klassen mit Vergünstigungen kommen infrage.

Auch in Sachen Geldanlagen wird es günstiger, wenn ein Partner viele Finanzgeschäfte tätigt, der andere dagegen wenig macht. Der Sparerfreibetrag von 801 Euro pro Person steigt auf 1.601 Euro für die Ehegemeinschaft und kann vom Partner mit vielen Anlagegeschäften auch allein genutzt werden.

Erbrechtliche Vorteile

Heiraten lohnt sich aber nicht nur aus steuerlicher Sicht, sondern hat Auswirkungen auf die rechtliche Lage. Zwar denkt man in jungen Jahren noch nicht daran, doch stirbt ein Partner ist das Thema Erben bei unverheirateten Lebensgemeinschaften ein Problem.

Gibt es kein Testament, geht der geliebte Mensch leer aus. Doch selbst mit entsprechendem Testament dürfen Partner oder Partnerin nur 20.000 Euro erben, ohne Erbschaftssteuer abgeben zu müssen. Bei Ehepartnern liegt die Grenze mit 500.000 Euro deutlich besser.