Mieter darf in der Wohnung keinen Musikunterricht erteilen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
11. April 2013

Mieter haben keine Anspruch ihre Wohnung auch gewerblich zu nutzen, besonders wenn dadurch andere Mieter erheblich gestört werden. So kann der Vermieter dann die Wohnung kündigen, wie auch der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat.

Normalerweise ist in einer Mietwohnung auch Hausmusik erlaubt, aber nur wenn sie nicht gewerblich ausgeübt wird. Ein Mann wollte die Mietwohnung seiner Mutter nach ihrem Tod übernehmen, weil er dort jahrelang Gitarrenunterricht erteilt hatte. Aber der Vermieter lehnte eine Fortführung des Mietverhältnis ab, weil sich auch andere Mieter schon vorher über den Lärm beklagt hatten und somit der Hausfrieden gefährdet war.

Wie der BGH weiter erklärte, kann ein Vermieter eine gewerbliche Nutzung der Mieträume untersagen, wenn dadurch andere Mieter betroffen sind. So müssen Mieter, wenn sie die normalerweise nur zu Wohnzwecken gemietete Wohnung auch gewerblich nutzen wollen, von ihrem Vermieter dafür die Genehmigung erhalten. In bestimmten Fällen muss ein Vermieter eine "gewisse gewerbliche Nutzung" der Mieträume gestatten, wenn dadurch keine Belästigung der anderen Mieter vorliegt.

Doch in diesem Fall lag die Sache anders, denn wöchentlich sollten an drei Tagen zwölf Schüler Gitarrenunterricht erhalten, was tatsächlich zu viel war, wie der BGH urteilte.