Mieter müssen nicht alle kleinere Reparaturen übernehmen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
13. April 2012

Im Normalfall ist ein Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung auch verpflichtet, doch kann er kleinere Reparaturen, außerhalb der Schönheitsreparaturen, seinem Mieter übertragen. Aber wie die Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" aufgrund eines Urteils vom Amtsgericht in Berlin-Charlottenburg berichtet, sind dabei nicht alle Reparaturen eingeschlossen. Bei einem Fall sollte der Mieter die Kosten für die Reparatur einer Abflussleitung die Kosten in Höhe von 82 Euro bezahlen, weil in dem Mietvertrag eine Klausel stand, dass kleinere Reparaturen bis zu 90 Euro, beziehungsweise in Summe pro Jahr von 266 Euro vom Mieter zu tragen sind.

Aber der Mieter wollte die Reparaturkosten nicht bezahlen, so dass der Vermieter vor dem Amtsgericht Klage erhob. Aber das Gericht entschied zu Gunsten des Mieters, weil dieser nur für Reparaturen, die auch von der Mietdauer abhängig sind, zuständig sei. In diesem Fall gehört aber eine Abwasserleitung nicht dazu, weil der Mieter auch bei einem sorgsamen Umgang den Verschleiß nicht verhindern kann.