Mieter müssen Raucher auf Nachbarbalkon tolerieren

Von Dörte Rösler
17. März 2014

Mieter haben zwar kein uneingeschränktes Recht aufs Rauchen - wenn sie mit der Zigarette auf den einzigen Balkon gehen, darf ihnen das aber niemand verwehren. Auch die Nachbarn müssen den heraufziehenden Qualm dulden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Potsdam hervor.

Im verhandelten Fall fühlte sich ein Ehepaar aus Brandenburg von den rauchenden Nachbarn auf dem Balkon belästigt. Vor Gericht wollten sie ein zeitweises Rauchverbot erreichen, um zumindest ungestört Kaffee zu trinken. In erster Instanz scheiterten der 82-Jährige und seine 75-jährige Frau jedoch, und auch das Landgericht lehnte die Klage ab. Nun wollen sie vor dem Bundesgerichtshof für einen rauchfreien Balkon kämpfen.

Die Potsdamer Richter haben auf diese Möglichkeit ausdrücklich hingewiesen. Der Nichtraucherschutz sei von öffentlichem Interesse - ein BGH-Urteil könne also zur Klärung beitragen wann, wo und wie oft Mieter rauchen dürfen.