Mieter sollten bevor sie etwas unterschreiben auch dies verstehen und eventuell informieren

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
11. April 2013

Wenn ein Vermieter einen Vertrag mit seinem Mieter abschließt, so kann dieser nicht im Nachhinein diesen anfechten, weil er den Inhalt nicht verstanden hat. Doch was war geschehen?

Ein Vermieter wollte die Wohnung verkaufen und benötigte dafür von seiner Mieterin einen sogenannten Auflösungsvertrag für das abgeschlossene Mietverhältnis. Daraufhin ging die Ehefrau des Vermieters zur Mieterin mit einem Schreiben mit folgenden Inhalt: "Die Parteien vereinbaren, dass der Mietvertrag einvernehmlich zum 30.6.2012 aufgehoben wird. Die Wohnung ist zum o. g. Zeitpunkt in vertragsgemäßem Zustand an den Vermieter zurückzugeben.".

Dieses Schreiben hat die Mieterin auch unterzeichnet. Aber anschließend wollte die Mieterin trotzdem nicht die Wohnung übergeben, weil sie angeblich den Inhalt nicht verstanden habe, doch das zuständige Amtsgericht in Wetzlar gab dem Vermieter Recht. So hätte sich die Mieterin vor dem Unterschreiben über die Konsequenzen des Aufhebens des Mietverhältnisses informieren müssen, auch wenn sie die deutsche Sprache nicht völlig beherrsche.