Ab Juni gilt das Bestellerprinzip - was sollten Wohnungssuchende wissen?

Wer keine Maklergebühr zahlen möchte, sollte diese Tipps zur bevorstehenden Wohnungssuche beherzigen

Von Dörte Rösler
8. Mai 2015

Ab dem 1. Juni 2015 gilt bei der Vermittlung einer Mietwohnung das Bestellerprinzip: wer den Makler beauftragt hat, muss ihn auch bezahlen. Für Wohnungssuchende kann das eine spürbare finanzielle Erleichterung bringen. Lohnt es, mit dem Mietvertrag zu warten - und auf welche Tricks von Makler muss man sich einstellen?

Wie funktioniert das Bestellerprinzip?

Bisher können Makler für die Vermittlung von Wohnraum eine Provision von zwei Nettokaltmieten verlangen, zuzüglich Umsatzsteuer. Beträgt die Grundmiete 800 Euro, darf der Makler also 1904 Euro in Rechnung stellen. In aller Regel muss der Mieter diese Summe zahlen, auch wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat.

Genau das ändert sich mit dem neuen Mietrechtsnovellierungsgesetz. Ab Juni muss derjenige die Provision zahlen, der auch den Auftrag gegeben hat. In den meisten Fällen ist dies der Vermieter. Dazu muss es nicht einmal einen schriftlichen Maklervertrag geben. Auch mündliche Absprachen reichen. Und hier liegt bereits die erste Tücke des Bestellerprinzips.

Provision auf Umwegen

Dass Makler ersatzlos auf Provisionen verzichten, ist unwahrscheinlich. In einer verbandsinternen Umfrage haben 15 Prozent der Makler angekündigt, keine Mietwohnungen mehr zu vermitteln - die übrigen werden neue Geschäftsmodellen entwickeln.

Mieterverbände befürchten etwa, dass Makler sich Aufträge künftig am Telefon erschleichen könnten. Der Trick ist einfach: Rufen Wohnungssuchende wegen eines Inserats an, erklärt ihnen der Makler, die annoncierte Wohnung sei bereits vergeben. Er wisse aber von einem ähnlichen Objekt, nach dem er sich gern erkundigen könne. Stimmt der Interessent zu, hat er einen Vermittlungsauftrag geschlossen.

Seriös sind solche Praktiken nicht. Das Gros der Makler wird aber nicht umhin kommen, die Entlohnung für ihre Arbeit auf anderen Wegen zu sichern. Denkbar ist etwa auch, dass Makler ihre Leistungen einzeln anbieten und abrechnen. Wohnungssuchende müssten dann beispielsweise für den Besichtigungstermin, die Bonitätsprüfung oder den Mietvertrag separat zahlen.

Vermieter wiederum könnten die Maklerkosten mit Hilfe von Ablöseforderungen auf den Mieter abwälzen. Statt Provision muss dieser dann Zahlungen für Möbel oder Einrichtungsgegenstande leisten. Tipp: wenn die Ablösesumme 50 Prozent über dem aktuellen Wert der Einrichtung liegt, kann man sich das Geld per Klage wieder holen.

Mietvertrag bis zum Juni aufschieben?

Nach Schätzungen wird die Zahl der Neuvermietungen in den nächsten Wochen sinken. Viele Wohnungssuchende wollen den Umzug bis zum Juni aufschieben. Wer es nicht eilig hat, sollte tatsächlich warten, bis die Maklerprovision entfällt. Dann darf er allerdings jetzt noch gar nicht aktiv werden. Denn über die Provision entscheidet nicht das Datum auf dem Mietvertrag, maßgeblich ist allein der Vermittlungsauftrag. Wer am 30. Mai auf ein Inserat reagiert, muss zahlen, selbst wenn der Einzugstermin erst im Oktober ist.

Die Suche hinauszuzögern, kann aber auch Nachteile haben. Experten rechnen damit, dass sich das Angebot auf dem freien Wohnungsmarkt messbar verknappen wird. Vor allem in begehrten Lagen werden Vermieter ihre Wohnungen künftig öfter unter der Hand vergeben.

Wer keine Maklergebühr zahlen möchte, kann außerdem gezielt nach provisionsfreien Wohnungen suchen. In Kleinanzeigen-Börsen inserieren vornehmlich Vermieter, und auch bei den großen Immobilienportalen kann man entsprechende Suchfilter eingeben.