Mieterrechte im Überblick

Von Marion Selzer
25. April 2012

Eigentümer haben das Recht ihre Mietwohnungen regelmäßig zu sanieren und modernisieren. Mietern ist das allerdings nicht immer recht. Sie befürchten eine Anhebung der Miete. Daher hat das Gesetz vorgebeugt. Mieter müssen sich nicht jede Luxussanierung gefallen lassen. Entscheidend ist, ob der Umbau in die Nachbarschaft passt und das übliche Maß nicht überschreitet.

Genaue Regelungen fehlen jedoch. Beispielsweise sind Marmorverlegungen in einem Treppenhaus im Villenviertel nichts Unübliches Genauso wenig wie goldene Armaturen im Badezimmer. Anders dagegen, wenn sich die Wohnung in einem Viertel mit niedrigem Einkommen befindet. Hier sind solche Maßnahmen, die oft einen Anstieg der Miete auf das Dreifache mit sich bringen, unnötiger Luxus, den die Mieter nicht tragen müssen.

Der Anbau eines Balkons oder das Einfügen einer Badewanne sind aber auch in weniger betuchten Vierteln Standard und rechtfertigen eine vom Mieter zu duldende Mieterhöhung.