Mietvertrag kann auf Lebenszeit abgeschlossen werden

Von Dörte Rösler
25. November 2013

Ein Mietvertrag auf Lebenszeit ist ungewöhnlich - aber juristisch verbindlich. Wenn Mieter im Vertrauen auf das lebenslange Wohnrecht viel Geld in ihre Wohnung investiert haben, darf der Vermieter ihnen nicht kündigen. Das stellt das Landgericht Freiburg in einem Urteil klar.

Im verhandelten Fall wohnten die Mieter seit 1971 im Haus und nahmen im Laufe der Jahre umfangreiche Hausmeistertätigkeiten, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen vor. Der Vermieter stimmte diesen Arbeiten zu und verzichtete im Jahr 2000 in einer Zusatzvereinbarung auf sein Kündigungsrecht. Nachdem die Mieter 2005 insgesamt 10.000 Euro in eine neue Heizung investierten, wurde der Mietvertrag auf Lebenszeit besiegelt.

Als die Vermieter diese Regelung widerrufen wollten, lehnten die Richter ihren Antrag ab.