Missachtung der Kleiderordnung kann zur Kündigung führen

Von Marion Selzer
28. November 2012

Werden die Kleidervorschriften in einem Betrieb missachtet, kann damit ein Kündigungsgrund vorliegen. Diese Regelung gilt für alle Arten von einheitlicher Arbeitskleidung, die vom Arbeitgeber im Betreib vorgeschrieben ist. Das Arbeitsgericht Cottbus hat in einem Urteil entscheiden, dass ein Beschäftigter, der am Arbeitsplatz nicht die vorgesehene Kleidung trägt, gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt. Das ist dann ein Grund zur Kündigung.

In dem verhandelten Fall weigerte sich die Mitarbeiterin eines Möbelhauses, der neuen Kleidervorschrift nachzukommen. Nach zwei schriftlichen Abmahnungen wegen Verstoß gegen die Kleiderordnung wurde ihr fristgemäß gekündigt.