Missbrauch vorbeugen: Einführung eines erweiterten Führungszeugnisses für Lehrer in NRW
Wer ab Mai in NRW in den Schuldienst eintreten will, muss eine reine Weste haben. Zumindest in Bezug auf "geringfügige Strafen", die Sexualdelikte, Fürsorgepflichtverletzungen und Misshandlungen betreffen.
Die Einstellungsbehörden wurden nun vom Schulministerum über diese neue Verordnung informiert. Somit können Personen, die Straftaten im Sexual-Bereich begangen haben, nicht mehr in den Schulbetrieb gelangen. Diese neue Verordnung gilt nämlich ebenso für öffentliche Schulen, wie auch für private Ersatzschulen und Angestellte der Jugendhilfe, die im Schulbetrieb tätig sind.
Dieses erweiterte Führungszeugnis ist ebenso für Kindergärten und Jugendheime geplant. Dadurch soll verhindert werden, dass Schutzbefohlene Sexualstraftätern ausgesetzt sind.