Mit Platzkarte darf man in überfüllten Zügen sitzen bleiben

Bei überfülltem Zug dürfen Personen mit Platzkarte, ältere Menschen und Schwangere sitzen bleiben

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
27. April 2011

Vor ein paar Tagen wurden etwa 60 Zugreisende in einem ICE in Halle an der Saale vom Zugpersonal und der Bundespolizei aufgefordert, den Zug zu verlassen, weil dieser total überfüllt war. So besagen es auch die Sicherheitsvorschriften der Deutschen Bahn AG, dass ein Zug nicht weiterfahren darf, wenn doppelt so viele Fahrgäste wie vorgesehen im Zug sich befinden. So verfügt ein ICE 1 über 750 Sitzplätze, so dass zusätzlich weitere 750 Fahrgäste einen Stehplatz zur Verfügung haben. Aber wer muss bei einer Überfüllung eigentlich aussteigen?

Wer keine Platzkarte besitzt, muss bei Überfüllung aussteigen

Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der reserviert und eine Platzkarte hat, auch sitzen bleiben darf. Zudem ältere Fahrgäste und schwangere Frauen auch ohne eine Reservierung. Allein der Zugbegleiter hat das Recht, in besonderen schweren Fällen auch die Bundespolizei, zu entscheiden, wer aussteigen muss.

Sind zu wenige Fahrgäste bereit, den Zug zu verlassen, so kann auch die Polizei einen Zug räumen. Diejenigen, die es dann trifft, in erster Linie, wer keine Platzkarte besitzt, erhalten einen Reisegutschein über 25 Euro als Entschädigung. Die Betroffenen können dann mit einem anderen Zug weiterfahren, was aber nicht immer der Fall ist, wenn ein Regionalzug zum Beispiel überfüllt ist, so kann man nicht ohne Weiteres mit einem Fernzug die Fahrt fortsetzen. Dies muss dann der Zugbegleiter des Fernzuges entscheiden, was auch zum Teil bei Verspätungen der Fall ist.