Mobbing: Opfer müssen Schmerzensgeld zeitig einklagen

Von Dörte Rösler
24. Januar 2014

Opfer von Mobbing müssen Schmerzensgeldansprüche zeitnah einfordern. Wer mit der Klage zwei Jahre wartet, hat seinen Anspruch verwirkt. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg hervor.

Im dem konkreten Fall hatte ein Personalfachberater geklagt, weil er sich vom Arbeitgeber aus dem Job gedrängt fühlte. Diesen Vorwurf erhob er allerdings erst rund zwei Jahre nach den Mobbing-Vorfällen. Um Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen, sei das zu spät, entschieden die Richter. Den Interessen des Beschäftigten stehen hier die Interessen des Arbeitgebers gegenüber - und der dürfe nach so langer Zeit davon ausgehen, mit keinen Forderungen mehr konfrontiert zu werden.

Auch aus psychologischer Sicht ist schnelles Handeln sinnvoll

Nicht nur juristisch ist es sinnvoll, zügig aktiv zu werden. Psychologen empfehlen bei dem Verdacht auf Mobbing möglichst rasch das Gespräch mit den mobbenden Kollegen zu suchen. Am besten unter vier Augen, damit diese die Gelegenheit haben, ohne Gesichtsverlust einzulenken.

Falls die Gespräche erfolglos verlaufen, sollten Betroffene die einzelnen Mobbing-Details dokumentieren. Nur so können sie ihre Vorwürfe vor Gericht belegen.