Möbelhauskette wegen vermeintlichem Glücksspiel vor Gericht

Von Anna Miller
10. Juli 2014

Werbung ist für Unternehmen generell die beste Variante, um auf sich aufmerksam zu machen. Gerne wird dabei mit großen Rabatten geworben. Und dies auch in Kombination mit kleinen Wetten.

Ungewöhnliche Werbeaktion verspricht Kunden Warenerstattung bei Regen

Eine Möbelhauskette aus dem schwäbischen Bopfingen wollte ihrerseits mit einer ungewöhnlichen Werbeaktion auf sich aufmerksam machen und musste deshalb sogar vor Gericht ziehen.

Sie würden ihren Kunden nämlich dann das Geld für ihren Einkauf zurückzahlen, wenn es am Stuttgarter Flughafen an einem ganz bestimmten Tag zu einer ganz bestimmten Zeit regnet. Die Kunden können dann das Geld für die Waren zurückerhalten, die sie vorher in einem festgelegten Aktionszeitraum gekauft hatten. Die Wette samt Rabattaktion stieß aber beim Regierungspräsidium in Karlsruhe auf wenig Verständnis, sodass das Möbelhaus vor Gericht ziehen musste.

Untersuchung der Zulässigkeit der Aktion vor Gericht

Sein nunmehr drei Jahren streitet man dort, ob diese Aktion zulässig ist oder ob es sich um ein illegales Glücksspiel handelt. In erster Instanz hatte das Möbelhaus vor Gericht auch verloren. Doch das Urteil wurde angefochten. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das letzte Urteil zu diesem Fall gesprochen und der Möbelhauskette eine Aktion in diesem Stil erlaubt. Das Bundesverwaltungsgericht geht nämlich davon aus, dass es sich bei der Aktion nicht um ein Spiel, sondern um die Förderung des Verkaufes von Möbeln handelt.

Ob das Möbelhaus die Aktion wirklich in die Tat umsetzt, steht noch nicht fest. Fakt ist aber, dass nun niemand mehr etwas dagegen haben darf.