Mögliche Fehler bei Einkommensteuerbescheinigung für das Jahr 2010

Von Frank Hertel
22. Februar 2011

Freiwillig Krankenversicherte - ob privat oder gesetzlich - sollten ihre Steuerbescheinigung für das Jahr 2010 eventuell noch einmal prüfen. Wie viele Unternehmen mitteilten, könnten die Angaben zur Sozialversicherung Fehler beinhalten. Schuld daran sind unklare Anleitungen des Bundesfinanzministeriums, was dazu geführt hat, dass Arbeitgeber die Steuerbescheinigung wegen falscher Informationen in den Steuersoftwareprogrammen nicht korrekt ausgestellt haben.

Bei den fehlerhaften Angaben handelt es sich um die Zeilen 25 und 26 (Pflege- und Krankenversicherung). Hier muss man normalerweise die Summe aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil eintragen, welche steuerlich geltend gemacht werden kann. Fälschlicherweise fehlte bei vielen Bescheinigungen der Arbeitgeberanteil, was die Steuerentlastung nach Angaben des Lohn- und Einkommensteuer-Hilfe-Rings Deutschland (LHRD) etwa 1.000 Euro niedriger ausfallen lässt. Wie ein Sprecher eines Softwareunternehmens mitteilte, seien die Fehler bereits behoben worden. Betroffene Arbeitnehmer sollten Einspruch einlegen und dem Schreiben die Kopie der im Dezember erhaltenen Lohnabrechnung beifügen.