Münchener Künstler fordert von seiner Galerie 2.000 Euro für vergammelte Pommes
Ein Münchener Künstler hatte in den 90er Jahren seine Galerie damit beauftragt aus zwei alten, vetrockneten Pommes eine Schablone für ein Kunstwerk anzufertigen, woraus er schließlich ein goldenes Pommes-Kreuz, genannt "Pommes d'Or", kreierte. Weil jedoch niemand bereit war 4.200 Euro für sein Kunstwerk zu zahlen, forderte er es von seiner Galerie zurück. Diese händigte ihm nach langen Diskussionen über den Wert des Werks schließlich das goldene Pommes-Kreuz aus, doch der Künstler verlangte zudem auch die alten Original-Pommes, die als Schablone gedient hatten, weil diese für ihn auch Teil des Kunstwerkes seien.
Da die Galerie diese jedoch nicht mehr auftreiben kann, fordert der Künstler nun einen Schadensersatz in Höhe von 2.000 Euro. In einem ersten Prozess vor dem Landgericht in München sahen die Richter jedoch keine Verletzungen der Aufbewahrungs- und Sorgfaltspflichten seitens der Galerie und so ging der Künstler zunächst leer aus. Jetzt soll der kurisose Fall sogar vor das Oberlandesgericht gehen.