Müssen Arbeitnehmer Firmenrabatte bei der Steuererklärung angeben?
In vielen größeren Firmen, besonders in der Automobilbranche, erhalten die Mitarbeiter beim Kauf sogenannte Firmenrabatte. Aber gehören dieses auch zum Arbeitslohn, so dass man sie in der jährlichen Einkommenssteuererklärung auch angeben muss?
Wie ein Urteil des Bundesfinanzhofes zeigt, trifft dies nur für besonders großzügige Rabatte zu, so wenn ein Angestellter einen Neuwagen zu einem deutlich niedrigeren Preis, als es der Listenpreis zeigt, kaufen kann.
Aber viele nicht Firmenangestellte erhalten bei einem Händler oftmals auch hohe Rabatte, so dass also nur die Differenz als Vorteil zu werten und anzugeben ist.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Nur-hohe-Rabatte-zu-versteuern-article7697811.html Abgerufen am 9. November 2012