Mütterrente - Ostdeutsche Frauen profitieren kaum

Von Dörte Rösler
3. April 2014

Wenn ab Juli 1914 die neue Mütterrente in Kraft tritt, gehen viele ostdeutsche Frauen leer aus. Vor allem Neurentnerinnen, die nur kurze Babypausen genommen und gut verdient haben, werden kaum profitieren. Das damalige Einkommen wird mit den Ansprüchen aus der Mütterrente verrechnet.

Neue Regelung wirkt sich negativ für Mütter aus

Im Extremfall entgehen Ost-Frauen bis zu 316 Euro im Jahr. Bei 25 Jahren Bezugsdauer der Rente macht das 7917 Euro. Allerdings: Die Regelung trifft gutverdienende Frauen im Westen noch stärker. Pro Jahr können sie Ansprüche bis zu 343 Euro nicht geltend machen.

Zweck der neuen Regelung

Frauenverbände reagieren auf diese Gerechtigkeitslücke mit Unmut. Das zuständige Bundesarbeitsministerium verteidigt dagegen die Regelung. Bei der Mütterrente gehe es nicht um eine generelle Besserstellung von Müttern sondern um einen Nachteilsausgleich für jene Frauen, die aufgrund der Kindererziehung ihre Erwerbstätigkeit eingeschränkt haben.

Anrechnung der Rente ist abhängig von Arbeitsleistung

Grundsätzlich steht Frauen mit der Mütterrente zwei Rentenpunkte für jedes Kind zu, das vor 1992 zur Welt kam. Während der Erziehungszeit ist die Anrechnung von Rentenpunkten jedoch gedeckelt. Wenn Frauen bereits durch Arbeitsleistung die maximalen Ansprüche erzielt haben, ist eine Aufbesserung durch die Mütterrente nicht mehr möglich.

Für Frauen, die bereits vor dem 30. Juni Rente beziehen, gibt es die Mütterrente ohne Abzüge.