Nach Prügelei auf der Weihnachtsfeier erfolgte fristlose Kündigung
Ein langjähriger Mitarbeiter einer Firma, der zudem noch Betriebsratsmitglied war, hatte auf einer Weihnachtsfeier des Betriebes einen Kollegen geschlagen und wurde daraufhin fristlos gekündigt. Gegen diese Kündigung klagte der Mitarbeiter mit dem Hinweis, dass es außerhalb der Arbeitszeit und er betrunken gewesen war. Doch das Arbeitsgericht in Osnabrück erklärte die fristlose Kündigung für rechtens, auch wenn der Mann schon über 20 Jahre in dem Betrieb beschäftigt war.
Weiterhin sei eine weitere Beschäftigung nicht mehr tragbar und der Arbeitgeber sei verpflichtet seine Mitarbeiter vor Tätlichkeiten zu schützen. Auch handelte es sich bei der Weihnachtsfeier um eine betriebliche Veranstaltung und der Mitarbeiter zeigte auch keinerlei irgendwelche Ausfallerscheinungen, so dass auch eine Volltrunkenheit nicht vorhanden war.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Fristlose-Kuendigung-rechtens-article810260.html Abgerufen am 15. April 2010