Verlust des Doktortitels kein Grund für Kündigung
Ein akademischer Grad fördert die Karriere. Wenn der Doktortitel unrechtmäßig geführt wird, darf die Firma aber nicht automatisch kündigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Fall eines Steuerfachmanns deutlich gemacht, der seinen Titel an einer privaten US-Hochschule erwarb.
Akademischer Titel in Deutschland nicht anerkannt
Bereits im Jahr 2005 hatte der Diplom-Kaufmann in den USA eine Doktorarbeit verfasst, nach seiner Rückkehr fand er eine Anstellung als Abteilungsleiter eines Maschinenbauunternehmens - bis ein anonymer Hinweisgeber ihn anschwärzte. Fazit: obwohl der Mann eine selbstverfasste Arbeit vorweisen konnte, entzog die Wissenschaftsbehörde ihm das Recht in Deutschland einen Doktortitel zu führen. Daraufhin kündigte sein Arbeitgeber fristlos den Vertrag.
Keine arglistige Täuschung
Zu Unrecht, wie die Düsseldorfer Richter nun in zweiter Instanz entschieden. Dem Angestellten sei keine arglistige Täuschung nachzuweisen, er habe nicht gewusst, dass er seinen Titel hierzulande nicht führen darf.
Da die Kündigung aus anderen formellen Gründen unwirksam war, einigte sich der 50-jährige Kaufmann mit seiner Firma auf einen Vergleich: Freistellung und volles Gehalt für zwölf Monate, rund 7.000 Euro Ersatz für den Dienstwagen und 50.000 Euro Bonus.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Verlust-des-Doktortitels-reicht-nicht-fuer-Rauswurf-article11791591.html Abgerufen am 27. November 2013