Nachteile durch die Eheschließung können bei einer Scheidung für mehr Unterhalt sorgen
Hat beispielsweise eine Ehefrau wegen der Kinder auf eine eventuell erfolgversprechende Karriere verzichtet, so wird dies bei einer Scheidung als sogenannter "ehebedingter" Nachteil gewertet, so dass dann vom Partner ein höherer Unterhalt gezahlt werden muss. Aber wie sieht es aus, wenn die Ehe zur Hölle und Qual wird und die Frau dadurch psychisch krank wird.
Dies musste jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Aber so wie die Richter ihr Urteil fällten, hat die Frau keinen Anspruch auf zusätzliches Geld, weil sie keinen Nachteil durch eine verschiedene Rollenverteilung hatte und eine psychische Erkrankung durch die Ehekrise stellt alleine keinen Nachteil dar. Ob aber die Unterhaltszahlungen nur befristet zu leisten sind, wie es der betroffene Mann erreichen wollte, hängt davon ab, ob sich der Partner nicht selber versorgen kann, doch dies entscheidet ein anderes Gericht.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Kein-Grund-fuer-mehr-Unterhalt-article1143731.html Abgerufen am 5. August 2010