Nächtliche Sexspiele - Quietschende Schaukel rechtfertigt Kündigung

Von Dörte Rösler
25. August 2014

Quietschende Schaukeln sind schon auf dem Spielplatz ein Ärgernis. Handelt es sich um eine Sex-Schaukel in einer Mietwohnung, rechtfertigt sie sogar die Kündigung. Das hat das Amtsgericht München entschieden.

Fallbeispiel

Im verhandelten Fall hatte ein Mieter in seinen Räumen ein Schaukelgestell installiert, auf der er sich drei- bis viermal pro Woche zwischen 22 und 3 Uhr amüsierte. Neben dem quietschenden Lärm fühlten sich die Nachbarn von sexuellen Geräuschen, nächtlichem Duschen und dem ständigen Kommen und Gehen von Besuchern gestört.

Nachdem die Vermieterin den Mann zwei Mal schriftlich abgemahnt hatte, kündigte sie ihm. Zu Recht, wie die Amtsrichter urteilten. Die nächtlichen Geräusche seien nicht sozialadäquat und entsprächen nicht mehr dem üblichen Mietgebrauch.